Mittwoch, 27. August 2014

Aus dem Archiv: Tierschutz kontra Religionsfreiheit

Das Thema ist das "Schächten". Dabei wird dem Tier ohne Betäubung die Halsschlagader durchtrennt, damit es ausblutet.

Der streitbare Türke Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf in Hessen geht nun das dritte Mal vor ein hohes Gericht. Nachdem er bereits beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht (erfolgreich) klagte, zieht er nun erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Seine Religion schreibt das unbetäubte Schächten vor, so die Argumentation des Sunniten.

Hier weiterlesen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen